Gesetzliche Bestimmungen zur Montage von automobilen Tönungsfolien

Tönungsfolien sind nur für die Montage an den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe bei gleichzeitigem Vorhandensein eines Außenspiegels an der Beifahrerseite zulässig!

Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig.

Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein.

Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).
Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!