Eine Verdunkelung der Scheiben unterliegt gesetzlichen Vorgaben, weil Autoscheiben zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen eines Pkw zählen. Jede angebrachte Folie muss daher über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) verfügen. Die ABG ist immer im Auto mitzuführen. Ist keine Genehmigung vorhanden, droht der Verlust der Betriebserlaubnis. Im Fall einer unzulässigen Tönung oder sonstigen Verstößen, drohen ein Bußgeld bis zu 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Quelle: ADAC