Die StVzo schreibt vor, dass für alle Folien die auf Fensterflächen geklebt werden, eine Folien ABG (Allgemeine Betriebsgenehmigung) vorliegen muss. Für alle am Markt befindlichen Folien, gibt es jedoch nur eine ABG ab der B-Säule. Wir freuen uns Euch auch spezielle Folien für die vorderen Seitenscheiben anbieten zu können, solange eine Mindestlichtdurchlässigkeit von 70% nicht unterschritten wird. Windschutzscheiben  und vordere Seitenscheiben können bis zu 0,1 qm der Scheibenfläche mit jeder Folie beklebt werden.